Die Ortsfeuerwehr Scharnhorst beabsichtigt auch in diesem Jahr, wieder am Ostersamstag, ein Osterfeuer abzubrennen. Damit dieses Feuer ohne Komplikationen abgebrannt werden kann, ist die Feuerwehr verpflichtet, dass nur vom Gesetzgeber erlaubtes Brennmaterial verwendet wird. Damit Ihre Kinder und Sie, auch in diesem Jahr Freude am Osterfeuer haben, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten.
Nicht abgebrannt werden dürfen unter anderem: Gartenabfälle, behandelte Hölzer, Bauabfälle, Baumstümpfe, Möbel sowie Müll
Damit dieses auch eingehalten wird, hat die Freiwillige Feuerwehr Scharnhorst vier Termine vorgesehen, an denen Sie erlaubtes Brennmaterial am Osterfeuerplatz am Ortsausgang Richtung Kirchlinteln kostenlos anliefern können.
Angeliefert werden kann an folgenden Samstagen:
– 10.03.2018 ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
– 17.03.2018 ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
– 24.03.2018 ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
– 31.03.2018 ab 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
An allen anderen Tagen ist keine Anlieferung möglich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und würden uns freuen Sie am Ostersamstag ab 19.30 beim Abbrennen des Osterfeuers begrüßen dürfen.