Oftmals erleben Feuerwehren ebenso wie Rettungsdienst und Polizei auf der Fahrt zu einem Einsatz, dass Autofahrer auf Blaulicht und Martinshorn geschockt bis gar panisch reagieren. Die Folge sind unerwartete Reaktionen bis hin zum unvermittelten Abbremsen direkt vor einem Einsatzfahrzeug mit einer erheblichen Unfallgefahr. Doch dabei besteht überhaupt kein Grund in Panik zu geraten!
Sondersignale gibt es bereits so lange wie es Rettungsorganisationen gibt. Es soll die anderen Verkehrsteilnehmer vor dem Einsatzfahrzeug warnen, welches sich auf dem Weg zu einem Notfall befindet. Dazu werden weithin sicht- und hörbare Signale eingesetzt, um jedem die Möglichkeit zu geben rechtzeitig zu reagieren und gefährliche Situationen zu vermeiden. Waren diese Signale früher laute Rufe, Tröten oder Glocken wurden diese heute durch Blaulicht und Martinshorn ersetzt.
Doch diese Sondersignale dürfen nur bei höchster Not eingesetzt werden, beispielsweise um Menschenleben zu retten oder bedeutsame Sachwerte zu erhalten (§35 der Straßenverkehrsordnung). Sie ermöglichen es den Rettungsorganisationen von der Straßenverkehrsordnung abzuweichen, solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und das Einsatzfahrzeug mit Sondersignal gekennzeichnet ist.
Sondersignal – Auch Nachts!
Häufig wird die Frage gestellt, ob die Feuerwehr auch nachts, wenn sowieso alle schlafen, mit Martinshorn fahren und alle wecken muss? Die Antwort darauf ist relativ einfach: Sonder- und Wegerechte dürfen nur bei Benutzung von Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) in Anspruch genommen werden. Dabei muss dieses gemäß Gesetz von Fahrtanfang bis Fahrtende unabhängig von der Tageszeit eingeschaltet sein um jeden jederzeit und rechtzeitig zu warnen – auch Nachts. Sicherlich wird der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs versuchen bei freien und einsehbaren Straßen auf das Martinshorn zu verzichten, doch damit handelt er im Grunde fahrlässig.
Oder sehen Sie es von dieser Seite: Während Sie nur durch das Martinshorn geweckt werden und sich anschließen in Ihrem Bett wieder umdrehen können, eilen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu einem Notfall und müssen genau wie Sie am nächsten Morgen wieder arbeiten. Oder: Wenn Sie einmal nachts unverzüglich die Hilfe der Feuerwehr brauchen, so zählt für Sie sicher jede Sekunde und nicht wer geweckt wurde.
Sondersignal – Was tun?
Aber was müssen Sie nun tun, wenn Ihnen ein Fahrzeug mit Sondersignal begegnet? Eine grobe Richtung lässt sich aus bereits dem §38 der Straßenverkehrsordnung entnehmen. Dort heißt es: „Blaues Blinklicht ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen.“
Diese doch recht kurze Anordnung lässt sich um einige allgemeine Ratschläge ergänzen:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Stellen Sie fest woher das Sondersignal kommt.
- Versuchen Sie den Weg des Einsatzfahrzeuges vorauszusehen.
- Fahren Sie nach Möglichkeit an den rechten Fahrbahnrand (Blinker benutzen!).
- Bei Straßen mit zwei oder mehr Richtungsfahrbahnen ist eine Rettungsgasse zu bilden (Autobahnen, Bundesstraßen).
- Achten Sie auch auf den Gegenverkehr (Ausreichend Platz für große Einsatzfahrzeuge).
- Auch Fußgänger und Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und müssen auf eigene Vorrechte verzichten.
Umfangreiche Verhaltensratschläge mit Beispielen finden Sie zudem in dem Flyer „Blaulicht & Martinshorn – Was tun?„, der in Zusammenarbeit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover, dem ADAC Niedersachsen/Sachsen Anhalt und der Landesverkehrswacht Niedersachsen entstanden ist.