Feuer im eigenen Heim: Wenn vom Alltag nur noch rauchende Trümmer bleiben, sind nicht nur materielle Werte zerstört. Wem ein Feuer das Zuhause zerstört, hat vieles zu bedenken: Kontakt mit Versicherungen, Handwerkern und Vermieter oder die Suche nach einer vorübergehenden Unterkunft bis zur Reinigung von Wohnung und Einrichtungsgegenständen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden.

Vorsicht vor giftigen Rückständen!

Verkohltes Plastik, angeschmorte Teppiche, verbrannte Möbel – wer einen Brandschaden in seiner Wohnung hat, sollte einige Grundregeln zum Verhalten beachten, wenn die Flammen zugeschlagen haben.

Wenn das Feuer gelöscht ist, muss erst ausreichend gelüftet werden. Die Wohnung sollte frühestens eine Stunde nach dem Löschen und vor allem erst nach der Freigabe durch Polizei oder Feuerwehr wieder betreten werden. Rußige Bereiche können mit Planen abgedeckt werden, um weitere Verschmutzungen und Verschleppungen in nicht betroffene Bereich zu vermeiden. Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung beschädigt, vom Rauch durchdrungen oder durch die Einwirkung von Wärme verändert wurden sollten Sie vernichten.

Kleinere Brandstellen können mit normalen Reinigungsmitteln gesäubert werden, dabei reichen Gummihandschuhe und Haushaltsreiniger aus. Für größere Schäden gibt es spezielle Reinigungsfirmen. Wer es trotzdem selbst probieren möchte, sollte an Einmalanzüge mit Kapuze, bei Staubarbeiten an eine Atemschutzmaske sowie an Schutzhandschuhe denken. Vorsicht bei verkohlten Rückständen: Es könnten giftige Substanzen entstanden sein.

Weitere Informationen zum Verhalten nach einem Schadenfeuer erhalten Sie zum Beispiel auf den Internetseiten des Landesfeuerwehrverband Niedersachen e.V. Dort stehen in der Rubrik „Tipps und Infos“ Informationen zu diesem und anderen Themen als Download bereit.

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