Neben der Häufung von Wohnungsbränden in der Weihnachtszeit verursacht unter anderem durch Adventsgestecke kommt es auch in den Tagen um den Jahreswechsel immer wieder zu Notrufen, ausgelöst durch Feuerwerkskörper. Unsere Erfahrung zeigt, das sich viele dieser Einsätze hätten vermeiden lassen können, wenn einige Verhaltensregeln beachtet worden wären:

Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller in jedem Fall zu beachten. Insbesondere sollte der Umgang dieser durch Personen unter 18 Jahren vermieden werden.
  • Jede Verwendung anderer, nicht ausdrücklich für Silvester/Neujahr bzw. für die ganzjährige Verwendung (Klasse I) zugelassener Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und sind für diese Zwecke verboten (z. B. Signalmunition, Seenotrettungsraketen).
  • Nur Feuerwerksartikel mit dem Prüfzeichen BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) verwenden. In keinem Fall sollten Feuerwerkskörper selbst hergestellt oder verändert werden.
  • Achten Sie auf Verbote – das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerk- und Reetdachhäusern ist nicht gestattet.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert zünden. Raketen niemals aus der Hand starten, sondern aus standsicheren Flaschen. Sonstige Feuerwerkskörper nur am Boden zünden. Niemals auf Personen richten und auch keine Blindgänger anzünden!
  • Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden.
  • In der Silvesternacht alle Fenster-, Türen und Lüftungen ihrer Wohnung geschlossen halten und brennbare Gegenstände im Außenbereich entfernen (z.B. Möbel, Hausrat). Dies gilt auch für Lager, Büro, Stall, Garage.
  • Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten fest verschlossen und auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollten die Vorräte wieder abgedeckt werden.
  • Nicht im alkoholisierten Zustand mit Feuerwerkskörpern hantieren.
  • Löschmittel bereitstellen, z. B. Eimer mit Wasser, Feuerlöscher.
  • Bei Bränden oder Unfällen den Notruf 112 wählen, nur so ist eine schnelle Hilfe gewährleistet.

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