Verdener Ortsfeuerwehren geben Tipps für ein sicheres Grillvergnügen

Frühlingshafte Tage über Ostern laden wahrlich zum Verweilen im Freien und auch bereits zum Grillen im Garten oder auf dem Balkon ein. Damit es dabei zu keiner bösen Überraschung kommt, sondern dieses zu einem Grillvergnügen wird, möchten die acht Ortsfeuerwehren der Stadt Verden (Aller) einige Tipps und Ratschläge geben:

  • Der Grill muss einen sicheren Stand haben, auf Behelfskonstruktionen sollte verzichtet werden. Bereits beim Kauf eines Grills geben die DIN-EN-1860-1 und das GS-Zeichen Hinweise auf die Qualität sowie Sicherheit.
  • Zudem sollte bei der Auswahl des Grillplatzes darauf geachtet werden, dass nichts angekokelt werden kann – ggf. muss für einen nicht brennbaren Streifen (Erde, Sand, Steine) um den Grillplatz gesorgt und z.B. ein Eimer mit Sand als Löschmittel bereitgehalten werden. Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem größeren Brand kommen, umgehend die Feuerwehr unter Notruf 112 alarmieren.
  • Ein Grill gehört ausschließlich ins Freie (ausgenommen hiervon sind elektrische Tischgrillgeräte) und auch bei schlechtem Wetter niemals in geschlossenen Räumen grillen oder diesen auskühlen lassen, es besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase!
  • Zum Anzünden sollten nur Anzündhilfen nach DIN-EN-1860-3 verwendet werden, so sind Sicherheit und Geschmacksneutraltität garantiert. Dagegen niemals Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Lampenöl o.ä. zum Anzünden der Grillkohle verwenden und diese auch nicht während des Grillens in die Glut gießen. Die dabei entstehende Stichflamme kann zu gefährlichen Verbrennungen und Verletzungen führen.
  • Ein brennender Grill darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden, insbesondere wenn sich Kinder in der Nähe aufhalten. Und auch dann sollte auf einen entsprechenden Sicherheitsabstand geachtet werden.
  • In der Natur (z.B. Wälder oder Wiesen) darf nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen gegrillt und entsprechende Verbote (zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten Gebieten) sollten respektiert werden.
  • Bei Verbrennungen gilt: Kleinere Brandwunden maximal zehn Minuten lang mit Wasser kühlen (kein Eis, kein eiskaltes Wasser). Bei größeren Verletzungen unverzüglich rettungsdienstliche Hilfe über den Notruf 112 rufen.
  • Asche und Kohle nach dem Ende des Grillens vollständig ausbrennen bzw. abkühlen lassen und erst dann entsorgen. Noch glühende Kohlen niemals mit Wasser löschen, da die explosionsartig entstehende Dampfwolke zu schweren Verbrühungen führen kann.