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Dienstgrade

Bei der freiwilligen Feuerwehr können engagierte Feuerwehrleute nicht mit Geld belohnt werden. Die einzige Anerkennung für Ihr Engagement sind Beförderungen, für die jeweils eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren und/oder absolvierter Lehrgänge gefordert sind. Eine Beförderung erfolgt nicht zwangsläufig, sondern ist eine Art Belobigung. Führungskräfte erhalten außerdem Dienstgrade auf Grund der ihnen übertragenenen Aufgaben. Trägt ein Feuerwehrmitglied seine Uniform, kann der jeweilige Dienstgrad auf dem Schulterstück abgelesen werden. Diese Dienstgrade gelten nur in Niedersachsen.

Bezeichnung / Erläuterungen Schulterstück
Feuerwehrfrau/mann-Anwärter, Einstiegsdienstgrad ohne Lehrgang, Mindestalter 16 Jahre.
Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann, nach einem Dienstjahr und absolvierter Truppmannausbildung Teil 1.
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann, nach absolvierter Truppmannausbildung Teil 2.
Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann, nach vier Dienstjahren mit Truppführerlehrgang, nach zehn Jahren mit zwei technischen Lehrgängen.
Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann, nach 15 Dienstjahren mit Truppführerlehrgang, nach 20 Jahren mit zwei technischen Lehrgängen.
Löschmeisterin / Löschmeister, nach fünf Dienstjahren, mit Lehrgängen Gruppenführer 1 und 2, an Funktion gebunden.
Oberlöschmeisterin / Oberlöschmeister, nach sechs Dienstjahren, Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2 absolviert.
Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister, nach sieben Dienstjahren, Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2 absolviert.
Erste Hauptlöschmeisterin / Erster Hauptlöschmeister, nach acht Dienstjahren, Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2 absolviert, an Funktionen gebunden.
Brandmeisterin / Brandmeister, nach acht Dienstjahren, Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2 absolviert. An Funktion gebunden.
Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister, nach neun Dienstjahren, Lehrgänge Zugführer 1 und 2 absolviert. An Funktion gebunden.
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister, nach zehn Dienstjahren, Lehrgänge Zugführer 1 und 2 absolviert. An Funktion gebunden.
Erste Hauptbrandmeisterin / Erster Hauptbrandmeister, nach zehn Dienstjahren, Lehrgänge Zugführer 1 und 2 absolviert, an Funktion Stadt-/Gemeindebrandmeister gebunden.
Abschnittsbrandmeisterin/ Abschnittsbrandmeister, nach zehn Dienstjahren, Lehrgang "Führer von Verbänden" absolviert. An Funktion Abschnittsbrandmeister gebunden.
Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister, mindestens zehn Dienstjahre, Lehrgang "Führer von Verbänden" absolviert, an Funktion Kreisbrandmeister gebunden.
Regierungsbrandmeisterin / Regierungsbrandmeister, mindestens zehn Dienstjahre, Lehrgang "Führer von Verbänden" absolviert, an Funktion Regierungsbrandmeister gebunden.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen.

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