Grundausbildung
Jedes aktive Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr muss während der einjährigen Probezeit an einer Grundausbildung teilnehmen. Diese besteht aus dem zeiteiligen Truppmann-Lehrgang. Dieser vermittelt das Basiswissen für den Einsatz. Der Ausbildungsteilnehmer erlernt dabei die grundlegenden Tätigkeiten eines "Truppmanns" in den taktischen Einheiten der Feuerwehr (Trupp, Staffel, Gruppe). Das Erlernte aus der Grundausbildung wird durch regelmäßige Ausbildungen und Übungsdienste (in Verden mindestens alle zwei Wochen) bei der jeweiligen Ortsfeuerwehr vertieft.
Die Ausbildung findet je nach Bedarf statt, meist alle ein bis zwei Jahre, wenn ausreichend Anwärter ausgebildet werden sollen. In insgesamt 40 Stunden (an Werktag-Abenden und Samstags) werden Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Feuerwehren, naturkundliche und technische Grundlagen des Brandschutzes und der Hilfeleistung, Feuerwehrfahrzeuge und -geräte sowie die Einsatzlehre an die Nachwuchsmitglieder vermittelt.
Weitere 16 Stunden verbringen die Anwärter mit der sogenannten "Sanitätsausbildung", die sich auf Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei verletzten Personen beschränkt. Dieser Ausbildungsteil wird mit einer Beurteilung und einem Leistungsnachweis abgeschlossen.
Beide Lehrgänge werden durch Prüfungen abgeschlossen (schriftlich/praktisch).



